Der Bund gewährt den Ländern für das Jahr 2024 einen einmaligen Zweckzuschuss in Höhe von 150 Millionen Euro, um Gebührenerhöhungen im Bereich der Wasserversorgung, der Abwasserentsorgung und/oder der Abfallbeseitigung abzufedern. Die Entscheidung über die tatsächliche Verwendung der Mittel wird dem jeweiligen Gemeinderat überlassen, der insbesondere verwaltungsökonomische Aspekte zu berücksichtigen hat.
Die Marktgemeinde Kollerschlag erhält nach dem Gebührenbremse-Gesetz einen Betrag von 25.738,-- Euro. In der Gemeinderatssitzung vom 20. Juni 2024 wurde die Verwendung der Mittel bzgl. Gebührenbremse-Gesetz im Bereich Abfallbeseitigung beschlossen.
Alle Steuerpflichtige in Kollerschlag, die aktuell Abfallgebühren zu bezahlen haben, erhalten bei der nächsten Vorschreibung (fällig per 16. August 2024) folgende Beträge gutgeschrieben:
je 80 l
| Tonne (1-Personen Haushalt)
| € 27,49
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je 80 l
| Tonne (Mehrpersonenhaushalt)
| € 39,35
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je 120 l
| Tonne
| € 47,26
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je 240 l
| Tonne
| € 82,88
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je 770 l
| Container
| € 263,71
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je 1.100 l
| Container
| € 375,04
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