Tel: 07287/8155 | Fax: 07287/8155-15 | gemeinde@kollerschlag.at 

Amtstafel

Das Oö. Familienpaket

Sie erwarten ein Baby oder haben eines bekommen? Dann wissen Sie, dass mit der Schwangerschaft bzw. Geburt ein neuer Lebensabschnitt voller (Vor-)Freude auf das Baby beginnt. Kinder zu haben und zu erziehen ist eine schöne und anspruchsvolle Aufgabe, die allerdings auch viele Verpflichtungen mit sich bringt: zahlreiche Überlegungen werden angestellt und Entscheidungen getroffen. Auf Initiative von Familienreferent Franz Hiesl hat der Katholische Familienverband in Kooperation mit dem Familienreferat des Landes Oberösterreich das „Oö. Familienpaket“ neu aufgelegt.

Mit dem "Oö. Familienpaket" erhalten alle Schwangeren und Jungfamilien ein wertvolles Bündel an Informationen über die wichtigen Phasen des Familienlebens, sowie über die den Familien zur Verfügung gestellten Bundes- und Landesförderungen. Das darin beigelegte Gutscheinheft bietet zusätzlich kleine finanzielle Starthilfen durch oö. Betriebe an. Erstmals sind auch Elternbildungsgutscheine in der Mappe enthalten. Später kann die Mappe als Dokumentenmappe dienen.

Sie erhalten das Oö. Familienpaket bei Ihrer Wohnsitzgemeinde gegen Vorlage des Mutter-Kind-Passes bzw. bei der Anmeldung des Neugeborenen.

Hundeanmeldung
Gemäß Verordnung der oö. Landesregierung ist jeder Halter eines über 8 Wochen alten Hundes verpflichtet, die Haltung des Hundes beim zuständigen Gemeindeamt zu melden. Nachdem anscheinend in unserem Gemeindegebiet mehrere Hunde nicht gemeldet sind, werden die Besitzer aufgefordert, ihrer Verpflichtung gemäß Landesverordnung nachzukommen und ihren Hund am Gemeindeamt zu melden.

Pendlerbeihilfe
Für Pendler, welche die Pendlerbeihilfe für das Jahr 2010 beantragen möchten, besteht bis 31.12.2011 die Möglichkeit dazu. Antragsformulare gibt´s im Internet, auch am Gemeindeamt können die Formulare abgeholt werden. Die Beihilfe erhalten alle Arbeitnehmer, die vom Wohnort zum Arbeitsplatz auf einer Strecke mindestens 25 km zurücklegen müssen.

ZUM ANTRAGSFORMULAR

Gratiskindergarten
Für alle Kinder ab dem vollendeten 30. Lebensmonat, ist seit September 2009 der Besuch des Kindergartens beitragsfrei.
Kein Entfall der Elternbeiträge für Kinder, die jünger sind als 30 Monate – es gilt die Verordnung der Oö. Landesregierung über die tarifmäßige Festsetzung des Elternbeitrags in Kindergärten. Die Tarife können online ausgerechnet werden.

Allgemeine Kindergartenpflicht: Jedes Kind muss ein Jahr vor Schuleintritt den Kindergarten regelmäßig besuchen. Der Besuch an 5 Wochentagen und insgesamt 20 Wochenstunden ist gesetzlich vorgeschrieben und zur Erfüllung des Bildungsauftrages erforderlich.

Für die Inanspruchnahme des Kindergartentransportes beträgt der Kostenbeitrag für die Begleitperson beim Kindergartentransport € 8,00 pro Monat und Kind.

OÖ Bauordnung
Die neue Oö. Bauordnung hat teilweise große Verwaltungsvereinfachungen gebracht, z.B. ist ein Großteil der Bauverhandlungen nicht mehr nötig, wenn ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren durchgeführt wird (Voraussetzung: Nachbarunterschriften und Bauführerbestätigung). Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach wie vor jedes Bauvorhaben bei der Gemeinde zu melden ist. In letzter Zeit wurden einige Fälle bekannt, wo Bauvorhaben ohne Bewilligung bzw. Zustimmung der Baubehörde begonnen wurden. Diese Vorgangsweise entspricht jedoch nicht den gesetzlichen Vorgaben und es kann zu großen Schwierigkeiten für jene Bauherren kommen, die ohne Zustimmung der Baubehörde mit einem Bauvorhaben beginnen.
Die richtige Vorgangsweise ist unbedingt einzuhalten:
1.) Planung
2.) Bewilligung bzw. Zustimmung durch die Baubehörde
3.) Baubeginn

Parteienverkehr am Gemeindeamt
Montag bis Freitag: 7 bis 12 Uhr, Montag: 13 bis 17 Uhr und Freitag: 13 bis 16 Uhr. Am Dienstag und Donnerstag ist am Nachmittag kein Parteienverkehr vorgesehen. Die Gemeindebürger werden gebeten, auf diese Regelung Rücksicht zu nehmen. Besonders dringende Fällen werden aber ausnahmsweise auch an den parteiverkehrsfreien Tagen erledigt.