Förderungsmöglichkeiten
Energieförderungen in Oberösterreich
In dieser Broschüre erfahren Sie alles über Energieförderungen für Wohnhausneubau, Sanierungen, Heizungen und andere förderbare Anlagen. Nähere Informationen erhalten Sie beim Land Oö. und beim Oö. Energiesparverband.
E-Foerd-aktuell.pdf
Gemeindeförderung für energiesparende Bauweise:
Gefördert wird der Neubau von Eigenheimen und die gesamthafte Sanierung von Eigenheimen und Kleinhausbauten mit bis zu 3 Wohnungen. Allgemeine Voraussetzung für die Gewährung einer Förderung ist die Zusicherung des Landes Oberösterreich über die Gewährung der Wohnbauförderung. Die Förderhöhen betragen…
bei Neubau:
Niedrigenergiehaus, NEZ höchstens 50 kWh/m²/a
€
300,00
Niedrigstenergiehaus, NEZ höchstens 30 kWh/m²/a
€
700,00
Passivhaus, NEZ höchstens 10 kWh/m²/a
€
1.000,00
bei Sanierung:
Gesamthafte Sanierung, NEZ höchstens 65 kWh/m²/a
€
300,00
Gesamthafte Sanierung, NEZ höchstens 45 kWh/m²/a
€
700,00
Gesamthafte Sanierung, NEZ höchstens 15 kWh/m²/a
€
1.000,00
Die Förderung gilt für alle Bauvorhaben, die nach dem 1. Juli 2007 beantragt werden und wird mit der Fertigstellung des Bauvorhabens bzw. mit dem Bezug des neuen Wohnhauses ausbezahlt.
Förderansuchen Energiesparende Bauweise
Förderung Energiesparendes Bauen und Sanieren
Erhöhte Wohnbauförderung für energiesparende Bauweise
Gefördert wird die Errichtung eines Eigenheimes oder eines Eigenheimes als Teil einer Gesamtanlage in "energiesparender Bauweise".
"Energiesparend bauen" heißt, die Nutzheiz-Energiekennzahl (NEZ) von 50, 30 bzw. 10 kWh/m² und Jahr zu erreichen bzw. zu unterschreiten. Die erhöhte Förderung können Sie beantragen, wenn Sie um Wohnbauförderung ansuchen und Ihr Ansuchen noch nicht abgeschlossen worden ist.
Erhöhte Förderung für energiesparende Sanierung
Gefördert wir die gesamthafte energiesparende Sanierung von Eigenheimen und Kleinhausbauten mit bis zu 3 Wohnungen.
"Energiesparend bauen" heißt, die Nutzheiz-Energiekennzahl (NEZ) von 65, 45 und 15 kWh/m² und Jahr zu erreichen bzw. zu unterschreiten.
Nähere Informationen beim Energiesparverband unter der
kostenlosen Hotline: 0800-205 206
oder im Internet unter: http://www.esv.or.at/
Schulveranstaltungen
Die Gewährung einer Unterstützung für einwöchige Schulveranstaltungen in Höhe von 20 Euro pro Teilnehmer hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 29. Dezember 2003 beschlossen. Es kann jedoch jeder Pflichtschüler nur einmal in den Genuss dieser Förderung kommen. Dieser Beschluss gilt bis zum Ende der laufenden Funktionsperiode des Gemeinderates (2009).
Alternative Energieanlagen
Die Förderung für Investitionen für alternative Energieanlagen (Solaranlagen, Wärmepumpen, Hackgutanlagen, erneuerbare Energieträger aus der Landwirtschaft sowie Austausch von alten Heizkesseln und Wärmeerzeugern) wurde vom Gemeinderat mit 1.1.2011 abgeschafft.
Gewerbeförderung
Der Gemeinderat hat am 12.02.1998 eine Gewerbeförderung beschlossen. Um diese kann mit Abgabe der Kommunalsteuererklärung (bis 31.03. jeden Jahres) beim Gemeindeamt mit dem entsprechenden Formular angesucht werden. Die Vergabe erfolgt durch den Gemeinderat. Es besteht kein Rechtsanspruch. Gefördert wird die Schaffung von neuen, zusätzlichen Arbeitsplätzen und es haben nicht nur neue, sondern auch bestehende Betriebe Anspruch darauf. Die Kommunalsteuer muss ordnungsgemäß entrichtet worden sein. Sollte sich durch eine eventuelle Kommunalsteuerprüfung eine Änderung der Förderungsvoraussetzungen ergeben, so wird die Förderung rückgefordert. Berechnungsgrundlage der Förderung ist a) die Kommunalsteuer und b) die Beschäftigtenzahl der vergangenen 2 Jahre. Bei beiden gleichzeitig muß im Vorjahr gegenüber dem Vorvorjahr eine Steigerung eingetreten sein. Wenn die Förderungsvoraussetzungen zutreffen, wird der Differenzbetrag der Kommunalsteuer der beiden Jahre nach Abzug eines 40%igen Pauschalbetrages rückerstattet.
Ansuchen um Gewerbeförderung 2011
Schulbeginnbeihilfe
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 14. Dezember 2006 eine Schulbeginnbeihilfe in der Höhe von 70,00 Euro beschlossen. In den Genuss dieser Förderung kommt jeder Schulanfänger ab dem Schuljahr 2007/08 der Volksschule Kollerschlag.
| bei Neubau: | ||
| Niedrigenergiehaus, NEZ höchstens 50 kWh/m²/a | € | 300,00 |
| Niedrigstenergiehaus, NEZ höchstens 30 kWh/m²/a | € | 700,00 |
| Passivhaus, NEZ höchstens 10 kWh/m²/a | € | 1.000,00 |
| bei Sanierung: | ||
| Gesamthafte Sanierung, NEZ höchstens 65 kWh/m²/a | € | 300,00 |
| Gesamthafte Sanierung, NEZ höchstens 45 kWh/m²/a | € | 700,00 |
| Gesamthafte Sanierung, NEZ höchstens 15 kWh/m²/a | € | 1.000,00 |
Die Förderung gilt für alle Bauvorhaben, die nach dem 1. Juli 2007 beantragt werden und wird mit der Fertigstellung des Bauvorhabens bzw. mit dem Bezug des neuen Wohnhauses ausbezahlt.
Förderansuchen Energiesparende Bauweise