Kanalbenützungsgebühr 2025

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt5,00 € pro m³
inkl. MWSt5,50 € pro m³

Zuständig

Die Kanalbenützungsgebühr beträgt€ 5,00 + 10 % MwSt. pro m³ verbrauchtem Wasser. Bei Landwirten und Objekten, die nicht an die gemeindeeigene Wasserversorgungsanlage angeschlossen sind, kommt eine Pauschalverrechnung zur Anwendung (35 m³ pro Person und Jahr).

Mit GR-Beschluss vom 14.12.2023 wurde durch Einführung einer Abschlagsregelung für "Vielverbraucher" die Kanalgebührenordnung geändert.

  • von 501 - 1.000 m³: 20% Ermäßigung
  • ab 1.001 m³: 50% Ermäßigung

Die Kanalbenützungsgebühr kommt am 15. Mai und am 15. November im Nachhinein zur Vorschreibung.


Verordnung ab 2025 (PDF - 0.05 MB)