Marktgemeinde Kollerschlag
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Die Kanalbenützungsgebühr beträgt€ 5,00 + 10 % MwSt. pro m³ verbrauchtem Wasser. Bei Landwirten und Objekten, die nicht an die gemeindeeigene Wasserversorgungsanlage angeschlossen sind, kommt eine Pauschalverrechnung zur Anwendung (35 m³ pro Person und Jahr).
Mit GR-Beschluss vom 14.12.2023 wurde durch Einführung einer Abschlagsregelung für "Vielverbraucher" die Kanalgebührenordnung geändert.
Die Kanalbenützungsgebühr kommt am 15. Mai und am 15. November im Nachhinein zur Vorschreibung.
Verordnung ab 2025 (PDF - 0.05 MB)