Marktgemeinde Kollerschlag
Startseite > Bürgerservice > Gebühren
Die Kanalbenützungsgebühr beträgt€ 5,29 + 10 % MwSt. pro m³ verbrauchtem Wasser. Bei Landwirten und Objekten, die nicht an die gemeindeeigene Wasserversorgungsanlage angeschlossen sind, kommt eine Pauschalverrechnung zur Anwendung (35 m³ pro Person und Jahr).
Mit GR-Beschluss vom 14.12.2023 wurde durch Einführung einer Abschlagsregelung für "Vielverbraucher" die Kanalgebührenordnung geändert.
Die Kanalbenützungsgebühr kommt am 15. Mai und am 15. November im Nachhinein zur Vorschreibung.
Hebesatzverordnung 2026 - VBl.Nr. 2/2025 (PDF - 0.26 MB)
Kanalordnung 2019 (PDF - 0.29 MB)