Marktgemeinde Kollerschlag
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Dieses für Bürgerinnen und Bürger gebotene Service soll dazu dienen, im Zusammenhang mit geplanten Vorhaben im Grünland bzw. im Nahbereich von Gewässern auftretende Fragen und Probleme zu klären und eine entsprechende Beratung durchzuführen. So sollen insbesondere geplante Geländegestaltungen, Rodungen, Aufforstungen, Entwässerungen, Teichanlagen, Tätigkeiten im Zusammenhang mit Wegebau und sonstige Vorhaben mit Naturschutzrelevanz besprochen werden.
Ausgenommen von dieser Beratungstätigkeit sind allerdings Gebäudevorhaben!
Bei den Beratungstagen stehen ein(e) Behördenvertreter(in) und ein(e) Sachverständige(r) im Bereich Naturschutz zur Verfügung.
Um einen reibungslosen Ablauf der Beratungstage zu gewährleisten und längere Wartezeiten zu vermeiden ist jeweils eine telefonische Terminvereinbarung notwendig (Tel.Nr.: 07289/8851-69413 bwz. -69416).
Weiters sollten zum Beratungstermin jedenfalls entsprechende Unterlagen (Hofkarte, Katasterauszüge, Pläne/Skizzen bzw. Fotos, Mehrfachantrag) mitgenommen werden.
Für allfällige Fragen steht der Fachbereich Naturschutzrecht der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach selbstverständlich gerne telefonisch (Tel.Nr.: 07289/8851-69413) zur Verfügung.