Waldbrandschutz-Verordnung 2026 - Bezirk Rohrbach

Aushängezeitraum: 10.04.2026 - 31.10.2026

Die nach den Bestimmungen des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl.I Nr. 144/2023 erfolgte großzügige Öffnung des Waldes zu Erholungszwecken für jedermann macht es zwingend erforderlich, dass vorbeugende Maßnahmen für größtmöglichen Schutz vor Waldbränden gesetzt werden.

Zu diesem Zweck wurde auch heuer wieder eine Verordnung, betreffend den Waldbrandschutz für die Waldgebiete des politischen Bezirkes Rohrbach und deren Gefährdungsbereiche, erlassen.

Weiter Informationen auf der Homepage der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach.

Waldbrandschutz-Verordnung 2026