Was darf in den Kanal?

Kläranlage KollerschlagJede Gemeinde, in der eine öffentliche Kanalisation betrieben wird, muss durch Verordnung des Gemeinderats (Kanalordnung) die Einleitungsbedingungen festlegen. Darin wird beispielsweise geregelt, dass in die öffentliche Kanalisation nur Abwässer eingeleitet werden dürfen, die den Bauzustand und die Funktionsfähigkeit der Anlagen nicht stören, die das Personal bei der Wartung und Instandhaltung der Anlage nicht gefährden und die Abwasserbehandlung und die Klärschlammverwertung nicht beeinträchtigen.

In die Kanalisation darf nur häusliches Abwasser aus Toiletten, Bädern, Waschbecken und Küchen sowie Schmutzwasser, das entsprechend gereinigt wird, gehören. Nicht in den Kanal gehören feste Abfälle wie Hygieneartikel, Speisereste, Feuchttücher, Zigaretten und Katzenstreu, da diese Verstopfungen und Schäden am Abwassersystem verursachen können. Auch Chemikalien, Farben, Lacke, Medikamente, Öle und Fette sind schädlich und gehören zu speziellen Sammelstellen oder Problemstoffsammlungen.

Was in den Kanal gehört:

  • Häusliches Schmutzwasser: Wasser aus Toiletten (menschliche Ausscheidungen), Waschbecken, Duschen, Bädern und Küchen.
  • Betriebliches Schmutzwasser: Wasser aus betrieblichen Anlagen, das aber oft eine Vorreinigung benötigt und von der Kläranlage überwacht wird.

Was NICHT in den Kanal gehört:

  • Hygieneartikel: Tampons, Binden, Slipeinlagen, Wattepads, Wattestäbchen, Feuchttücher, Kondome und Babywindeln. Diese können Rohre und Pumpen verstopfen.
  • Speisereste: Essensreste, Gemüse- und Obstabfälle, die Ratten anziehen und Gase bilden können.
  • Fette und Öle: Sie haften an den Rohrleitungen und Pumpen an und verursachen Verstopfungen.
  • Chemikalien, Farben und Lacke: Diese sind giftig und können das Grundwasser und die Umwelt belasten.
  • Medikamente: Diese können die Kläranlagen schädigen und ins Trinkwasser gelangen.
  • Zigaretten, Asche und Hauskehricht: Diese enthalten schädliche Substanzen und gehören zum Restmüll.
  • Katzenstreu: Verstopft die Rohre.
  • Landwirtschaftliche Abfälle: Gülle, Jauche oder Siloabwässer dürfen ebenfalls nicht eingeleitet werden.

Wie Sie Stoffe richtig entsorgen:

  • Feste Abfälle und Hygieneartikel: Gehören in den Restmüll.
  • Speisereste: Gehören in die Biotonne.
  • Fette und Öle: Werden über spezielle Sammelsysteme entsorgt, zum Beispiel die Öli-Sammlung.
  • Chemikalien, Medikamente, Farben, Lacke: Gehören zu speziellen Problemstoffsammlungen (ASZ-Grenzland)

Kläranlage KollerschlagViele Gemeindebürger wissen, was in die Toilette gehört und was nicht. Trotzdem gibt es immer wieder Beispiele, die zeigen, dass manche die Toilette mit sachgerechter Entsorgung verwechseln. Unsere Kanalisation und unsere Kläranlage vertragen vieles, jedoch kann über das WC entsorgter Abfall zu massiven Problem bei der Abwasserreinigung führen. Unter großem Arbeitsaufwand und zusätzlichen Kosten muss der Abfall wieder vom Abwasser getrennt oder sogar kaputte Pumpen getauscht werden.
Helfen Sie mit Mehrkosten und dadurch höhere Gebühren zu vermeiden!

Merkblatt: Das WC ist kein Mistkübel!

06.10.2025 00:00