Fördermaßnahmen der Marktgemeinde Kollerschlag für Familien mit Hauptwohnsitz Kollerschlag

In der Sitzung am 16. Dezember 2021 hat der Gemeinderat beschlossen, die familienpolitischen Fördermaßnahmen ab 01. Jänner 2022 zu ändern bzw. nachfolgende Förderungen zu gewähren:

  • Geburtenbeihilfe: einmalig € 100,-
  • Schulbeginnbeihilfe bei Eintritt in die Volksschule: einmalig € 80,-
  • Schulbeihilfe bei Übertritt von der VS in die MS oder Gym: einmalig € 80,-
  • Beihilfe für Studierende: pro Semester € 80,-
    (Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist der Anspruch auf Familienbeihilfe, die Vorlage einer Studienbestätigung und natürlich der aufrechte Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Kollerschlag. Der Zuschuss kann jederzeit am Gemeindeamt beantragt werden.)

Die Beihilfen werden ausnahmslos in Grenzlandtalern ausgezahlt. Fördervoraussetzung ist bei allen Beihilfen ein Hauptwohnsitz in Kollerschlag!

Andere, bisherige Beihilfen werden ab 2022 nicht mehr gewährt.

Zuständig

Zuständigkeiten