Für alle Kinder ab dem vollendeten 30. Lebensmonat, ist seit September 2009 der Besuch des Kindergartens beitragsfrei.
Kein Entfall der Elternbeiträge für Kinder, die jünger sind als 30 Monate – es gilt die Verordnung der Oö. Landesregierung über die tarifmäßige Festsetzung des Elternbeitrags in Kindergärten.
Allgemeine Kindergartenpflicht: Jedes Kind muss ein Jahr vor Schuleintritt den Kindergarten regelmäßig besuchen. Der Besuch an 5 Wochentagen und insgesamt 20 Wochenstunden ist gesetzlich vorgeschrieben und zur Erfüllung des Bildungsauftrages erforderlich.
Für die Inanspruchnahme des Kindergartentransportes beträgt der Kostenbeitrag für die Begleitperson beim Kindergartentransport € 25,00 pro Monat und Kind.
Informationen zum Oö. Kinderbetreuungsbonus finden sie hier.
Anmeldungen für 2025/26
Für Kinder die jünger sind (ab dem vollendeten 1. Lebensjahr bis zum Eintritt in den Kindergarten) besteht die Kinderbetreuungsmöglichkeit einer Tagesmuttereinrichtung. Sollten Sie ab September 2025 dafür Bedarf haben, füllen Sie bitte folgendes Bedarfsformular aus:
Kindergarten-Anmeldungen und Betreuungsbedarf bitte bis spätestens Freitag, 24. Jänner 2025 abschicken!
Kindergartenteam
3. Reihe (v.l.n.r.): Sandra Wurm, Renate Wögerbauer, Christa Reiter, Tanja Berger,
2. Reihe (v.l.n.r.): Philipp Thaller, Simone Ranetbauer, Monika Hofmann,
1. Reihe (v.l.n.r.): Monika Wöss, Karin Assler (Leiterin), Gabriele-Monika Öller
Zusatzinfos zu den Öffnungszeiten
- Bei Bedarf wird ein Nachmittagsbetrieb durchgehend bis 16:00 Uhr angeboten (derzeit Montag u. Donnerstag)
- Der Kindergarten hat in den Semesterferien und in der Karwoche bei Bedarf offen.
- In den Sommerferien hat der Kindergarten 5 Wochen (letzte Juliwoche bis Ende August) geschlossen.