Für alle Kinder ab dem vollendeten 30. Lebensmonat, ist seit September 2009 der Besuch des Kindergartens beitragsfrei.
Kein Entfall der Elternbeiträge für Kinder, die jünger sind als 30 Monate – es gilt die Verordnung der Oö. Landesregierung über die tarifmäßige Festsetzung des Elternbeitrags in Kindergärten.
Allgemeine Kindergartenpflicht: Jedes Kind muss ein Jahr vor Schuleintritt den Kindergarten regelmäßig besuchen. Der Besuch an 5 Wochentagen und insgesamt 20 Wochenstunden ist gesetzlich vorgeschrieben und zur Erfüllung des Bildungsauftrages erforderlich.
Für die Inanspruchnahme des Kindergartentransportes beträgt der Kostenbeitrag für die Begleitperson beim Kindergartentransport € 25,00 pro Monat und Kind.
Informationen zum Oö. Kinderbetreuungsbonus finden sie hier.
Kindergartenteam
2. Reihe (v.l.n.r.): Sandra Wurm, Karin Assler (Leiterin), Monika Hofmann, Renate Wögerbauer, Philipp Thaller, Gabriele-Monika Öller
1. Reihe (v.l.n.r.): Monika Wöss, Christa Reiter, Simone Ranetbauer, Tanja Neudorfer
Zusatzinfos zu den Öffnungszeiten
- Bei Bedarf wird ein Nachmittagsbetrieb durchgehend bis 16:00 Uhr angeboten (derzeit Montag u. Donnerstag)
- Der Kindergarten hat in den Semesterferien und in der Karwoche bei Bedarf offen.
- In den Sommerferien hat der Kindergarten 5 Wochen (letzte Juliwoche bis Ende August) geschlossen.